Traunseelaw Rechtstipp

Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Verschuldete ein Erwachsener beispielsweise fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei welchem ein Familienmitglied getötet wurde, kam es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Mag. Dr. Christoph MizelliNeben der menschlichen Tragik und finanziellen Belastung kam es häufig auch vor, dass die berufliche Karriere durch die Vorstrafe einen Knick erlitt. Um dies in Hinkunft zu vermeiden, wurde vom Justizminister eine Regierungsvorlage im Ministerrat eingebracht. Demnach soll in solchen Fällen auch bei Erwachsenen - bei Jugendlichen war dies schon zulässig - eine Diversion möglich sein. Darunter versteht man eine alternative Beendigungsmöglichkeit Strafverfahrens, welches eingestellt wird und es zu keiner Verurteilung kommt. Grundvoraussetzung für eine solche Vorgangsweise ist die Übernahme der Verantwortung und darf die Schuld nur leicht oder sein Diversionsmaßnahmen sind beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrages, die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, die Bestimmung einer Probezeit oder ein sogenannter Tatausgleich. Zu beachten ist, dass eine Diversion nur bei Delikten möglich ist, welche mit einer Freiheitstrafe von maximal 5 Jahren bedroht sind. Eine Diversion bei fahrlässiger Tötung soll in Hinkunft auch für Erwachsene unter folgenden Bedingungen möglich sein:

 > Das Opfer muss ein naher Angehöriger sein
 > Den Täter trifft keine schwere Schuld
 > Der Tod des Angehörigen hat eine schwere psychische
    Belastung für den Täter zur Folge

Liegt eine Alkoholisierung vor, kommt eine Diversion auch in Hinkunft nicht in Frage. Nach der Kriminalstatistik werden mehr als die Hälfte aller Strafverfahren diversionell erledigt, im Jahr 2015 waren es in Österreich ca. 40.000 Fälle. Da bei Verhängung von Geldbußen sehr häufi g auch Gutachter-Kosten anfallen, sind diese oft empfi ndlich höher als Geldstrafen. Diese werden nämlich häufig - insbesondere wenn noch keine einschlägige Vorstrafe vorliegt - bedingt nachgesehen. In der Praxis hat sich die Diversion bestens bewährt und stellt dieser Gesetzesentwurf sicherlich einen weiteren Meilenstein dar, um bei tragischen Unfällen im Familienkreis strafrechtliche Verurteilungen zu vermeiden.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger