So wie Sie ist auch der Gesetzgeber mit guten Vorsätzen ins neue Jahr gestartet und hat neue Gesetze erlassen. Ob sich diese in der Praxis bewähren, wird sich zeigen. Folgende gesetzliche Neuerungen erwarten Sie:

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

Pflegeregress fällt weg
Eine wesentliche Entlastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist der gänzlich Wegfall des Pflegeregresses. Ab 1.1.2018 ist es den Bundesländern untersagt, Ersatzansprüche gegenüber Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen bzw. deren Angehörigen geltend zu machen. Bereits laufende Verfahren sind einzustellen.

Reform der Sachwalterschaft
Ab 1. Juli wird die gerichtliche Fürsorge für Menschen, welche aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, völlig neu geregelt. Insbesondere soll die Selbstbestimmung so weit wie möglich aufrechterhalten werden.

Neue Regelungen bei Wertpapiergeschäften
Seit 3. Jänner gelten bei Wertpapier- und Derivatgeschäften neue Bestimmungen. Abgezielt wird auf einen umfassenderen Schutz der Anleger/Innen und müssen die Beratungsgespräche besser dokumentiert werden.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz wird verbessert
Das Rauchen in Arbeitsstätten ist ab 1. Mai grundsätzlich verboten. Gestattet ist es jedoch, spezielle Raucherräume einzurichten, sofern es sich dabei nicht um Arbeitsräume handelt.

Vignette wird teurer und digital
Im heurigen Jahr muss die Vignette nicht mehr geklebt, sie kann auch digital erworben werden. Der Preis ist gleich hoch, für Pkw kostet sie € 87,30, für Motorräder € 34,70.

500-Euro-Schein ade
Mit Jahresende werden von der Europäischen Zentralbank die derzeit größten Geldscheine nicht mehr ausgegeben. Die im Umlauf befindlichen 500er-Scheine bleiben aber weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Neuerungen in den verschiedensten Rechtsbereichen. Falls Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger