Obwohl die Ehegatten schon seit längerem geschieden sind, leben sie noch gemeinsam in der früheren Ehewohnung. Es handelt sich dabei um eine Mietwohnung, deren Hauptmieter der Ex-Ehemann ist. Er hat eine neue Lebensgefährtin, welche ihn dort häufig besucht und sich dort auch länger aufhält.

Mag. Dr. Christoph MIZELLIDies war der geschiedenen Ehefrau ein Dorn im Auge und hat sie die Neue und ihren Ex-Ehemann mehrfach aufgefordert, dies zu unterlassen. Es gab hier heftige Emotionen und hat die Geschiedene alles versucht, um ihr das Betreten der Wohnung zu untersagen. Nachdem sie dieser Aufforderung nicht nachkam, hat sie eine Klage auf Unterlassung des Betretens der Wohnung eingebracht. Gestützt wurde diese auf § 97 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, welcher lautet wie folgt: „Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere. Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird.“

Sämtliche Gerichte haben die Klage gegen die Freundin auf Unterlassung des Betretens der Wohnung abgewiesen. Die Richter des Obersten Gerichtshofes haben sich nach einer Interessenabwägung der Rechtsmeinung der Vorinstanzen angeschlossen. Begründet wird dies damit, dass diese Bestimmung vor Handlungen und Unterlassungen schützen soll, welche zum Verlust der Wohnung für die Ex-Ehefrau führen könnten. Ausgeführt wurde auch, dass diese Besuche hauptsächlich zu jener Zeit stattfinden, zu welcher die Ex-Ehefrau an ihrem Arbeitsplatz ist.

Diese Entscheidung zeigt, dass es ratsam ist, sich anlässlich einer Ehescheidung auch räumlich zu trennen. Wenn Sie Fragen zu dieser komplexen Materie haben, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Berufserfahrung.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger