Traunseelaw Rechtstipp

Im Jahr 2018 haben sich in Österreich insgesamt 95 Lawinenunfälle ereignet, es gab zahlreiche Verletzte und 15 Todesopfer zu beklagen. Neben der menschlichen Tragik sehen sich die Skisportler häufig auch mit Gerichtsverfahren konfrontiert, die zum Teil sehr weitreichende Folgen haben.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

Werden bei einem Lawinenabgang Personen verschüttet, kommt es nicht nur zur Verständigung der Rettungskräfte, sondern auch der Sicherheitsbehörden. Die Mitglieder der alpinen Einsatzgruppe sind speziell ausgebildete Beamte, welche die Rettungsaktion vor Ort unterstützen und die Unfallerhebung vornehmen. Da sich die Verhältnisse am Unglücksort häufig sehr stark ändern, soll dies möglichst rasch erfolgen. Oft wird noch am gleichen Tag ein alpintechnischer Sachverständiger zum Unfallort geflogen, um die Befundaufnahme vorzunehmen. Es wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht abzuklären und entscheidet die Staatsanwaltschaft in weiterer Folge, ob das Verfahren eingestellt oder ein Strafantrag beim zuständigen Bezirks- oder Landesgericht gestellt wird. Kommt es im Strafverfahren zu einer Verurteilung, so hat dies Bindungswirkung für ein allfälliges Zivilverfahren. Dies bedeutet, dass der strafrechtlich Verurteilte nicht einwenden kann, ihn treffe kein Verschulden am Eintritt dieses Lawinenereignisses. Trifft den Verunglückten ein Mitverschulden, kommt es zu einer Haftungsteilung.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass bei Lawinenunfällen von den beigezogenen Sachverständigen oft sehr strenge Maßstäbe angelegt werden. Es empfiehlt sich demnach, eine Skitour sorgfältig zu planen. Wesentliche Kriterien sind unter anderem: Beachtung des Lawinenlageberichtes, der Witterungs- und Schneeverhältnisse sowie der Geländebeschaffenheit, Mitführen einer Sicherheitsausrüstung, Vorhersehbarkeit des Lawinenabganges sowie Verhalten nach dem Unglück. Bei Beachtung dieser Kriterien kann zumindest eine gerichtliche Verurteilung meistens vermieden werden. Die Rettung aus einer Lawine sowie die Handhabung der Sicherheitsausrüstung sollte immer vor Saisonbeginn trainiert werden, um im Fall der Fälle gewappnet zu sein.

 

Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger