Das Mobilitätsverhalten hat sich in letzter Zeit stark verändert. Viele Personen lassen ihr Auto stehen und nutzen öffentliche Verkehrsmittel. Doch die Tücken des Straßenverkehrs machen auch vor diesen nicht Halt und sind gewisse Verpflichtungen einzuhalten.

Mag. Daniela Gruber

Eine rüstige Pensionistin stieg in einen Linienbus ein und wollte einen Sitzplatz im vorderen Bereich einnehmen. Sie hielt sich zunächst mit der linken Hand fest und wollte mit der rechten Hand zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen. In diesem Moment wurde der Bus stark abgebremst, dadurch kam die Dame zu Sturz und verletzte sich erheblich.

Die Verletzte klagte den Lenker und die Busgesellschaft auf Schadenersatz und argumentierte, der Lenker hätte mit der Ausfahrt aus der Haltestelle so lange warten müssen, bis sie entweder einen sicheren Halt gehabt oder einen Sitzplatz einnehmen hätte können. Von den Beklagten wurde vorgebracht, dass es sich um ein unabwendbares Ereignis handelte, da diese starke Betriebsbremsung notwendig war, um eine Frontalkollision zu vermeiden. Der Lenker habe darauf vertrauen können, dass sich der entgegenkommende Verkehrsteilnehmer StVO-konform verhält. Des Weiteren hätte die Passagierin ca. 20 Sekunden Zeit gehabt, um sich einen sicheren Halt zu verschaffen.

In den ersten beiden Instanzen wurde das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen. Auch der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Rechtsansicht an. Dies mit der Begründung, dass auch ein umsichtiger und äußerst sorgfältiger Busfahrer das Bremsmanöver nicht verhindern hätte können. Er sei des Weiteren nicht verpflichtet, mit der Abfahrt aus der Haltestelle so lange zuzuwarten, bis alle Fahrgäste die Plätze eingenommen hätten. Er durfte damit rechnen, dass die Fahrgäste in Entsprechung der allgemeinen Bedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr die zur Eigensicherung nötigen Vorkehrungen treffen würden.

Im Endergebnis bedeutet dies, dass die Verletzte kein Schmerzengeld erhielt. Jeder Fahrgast, der ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, ist verpflichtet, sich während der Fahrt unverzüglich und stets einen sicheren Halt zu verschaffen.

 

Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin