Traunseelaw Rechtstipp

Obwohl die Bedeutung von Lebensgemeinschaften in den letzten Jahren deutlich gewachsen und kein Ende dieses Trends in Sicht ist, hinkt die österreichische Rechtsordnung bei der Regelung dieses Beziehungsmodelles nach wie vor hinterher.

Mag. Daniela Gruber

Auch wenn vereinzelte Bestimmungen zwischenzeitlich auf den Begriff der „Lebensgemeinschaft“ Bezug nehmen, fehlt es noch immer an einem – Klarheit schaffenden – Regelwerk für Lebensgefährten. Es ist bis dato noch nicht einmal gelungen, eine gesetzliche Definition für diese Beziehungsform festzulegen. Die große Schwierigkeit steckt insbesondere in der Gratwanderung zwischen der von Lebensgefährten einerseits bewusst erwünschten Ungebundenheit und einem zumindest teilweise verbindlichen Leitfaden andererseits.

Dies hat in der Praxis zur Folge, dass Sie als Lebensgefährten sowohl während des aktiven Zusammenlebens als auch bei der Trennung stärker gefordert sind. Es sollten rechtzeitig Vereinbarungen getroffen werden, die den Partnerschaftswillen dokumentieren und eine Regelung für die Zukunft enthalten.

Dem Abschluss von sogenannten „Partnerschaftsverträgen“ kommt bei einer vorausschauenden Planung der wechselseitigen Ansprüche in der Praxis größte Bedeutung zu. Wir nehmen diese einzelfallabhängige und individuelle Herausforderung, auch in unserer Eigenschaft als lösungsorientierte Rechtsberater, gerne an. Wir bieten Ihnen zu diesen Themen eine umfassende Hilfestellung und sind durch die konsequente, fachliche Weiterbildung immer am neuesten Stand.

Insbesondere Fragen zu gemeinsamen Investitionen, Unterhalt, Erbrecht, Beistandspflichten und insbesondere zu den Rechtsfolgen bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft stellen die zentralen Themen einer fundierten Rechtsberatung dar. Unser Ziel ist es, Sie für den Fall des Falles vor enttäuschten Erwartungen zu bewahren und bei Zeiten ein für beide Seiten faires Rechtspaket zu schnüren.

Wir freuen uns, Ihnen sowohl bei Fragen zum Thema Lebensgemeinschaft als auch beim Verfassen von Partnerschaftsverträgen (unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse) behilflich sein zu können.

 

Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin