Beleidigungen, Beschimpfungen und sonstige Verbalinjurien in sozialen Medien sollen unterbunden werden. Von der Bundesregierung wurden zahlreiche Normen gegen diese Unsitte in Begutachtung geschickt.
Hinter dem sperrigen Namen „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ (HiNBG) verbirgt sich das wohl wirksamste Instrument. Wer durch ein rechtswidriges Posting in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird, kann ein rasches Verfahren einleiten. Dem/r Poster/in wird vom Bezirksgericht ein Unterlassungsbefehl zugestellt. Wenn er/sie nicht binnen 14 Tagen ab Zustellung Einwendungen erhebt, ist dieser sofort exekutierbar. Dadurch kann eine rasche Löschung dieses inkriminierenden Postings durchgesetzt werden. Parallel dazu wird dem/r Poster/in untersagt, diese Aussagen zu wiederholen.
VERPFLICHTUNGEN FÜR ANBIETER
Das Gesetz sieht vor, dass auch die Social-Media-Betreiber in die Pflicht genommen werden. Sie müssen rechtswidrige Inhalte, die bereits für einen juristischen Laien offenkundig sind, unverzüglich löschen und den/die User/in sperren. Sind diese Inhalte nicht ganz so eindeutig, soll die Entfernung innerhalb von maximal 7 Tagen durchgesetzt werden. Des Weiteren ist der Anbieter verpflichtet, leicht handhabbare Beschwerdemöglichkeiten (z. B. Online-Formulare) anzubieten, damit Betroffene rasch reagieren können.
BERICHTSPFLICHT
Vorgesehen ist auch, dass größere Betreiber verpflichtet werden, vierteljährlich Berichte an die zuständige Behörde (KommAustria) zu erstatten. Kritiker befürchten die Installation von Software-Filtern, wodurch ein Großteil der Inhalte gelöscht und dadurch die freie Meinungs-äußerung eingeschränkt wird. Wie wirksam dieses Normenpaket ist, wird die Praxis zeigen. Faktum ist, dass eine gesetzliche Regelung in Österreich alleine nicht ausreichen wird, um Hasspostings einzudämmen. Aufgrund der globalen Vernetzung gewährleisten nur EU-weite Regelungen – die bereits in Pla-nung sind – die nötige Effizienz bei der Rechtsdurchsetzung.
Sind Sie mit Hass im Netz konfrontiert, helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin