Traunseelaw Rechtstipp

Trotz Lockdown und Pandemie boomt das Geschäft von Partneragenturen. In letzter Zeit haben sich Fälle gehäuft, bei denen die Partnersuchende nicht nur absolut erfolglos blieben, sondern auch sehr viel Geld für Lockangebote ausgegeben haben.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

Ein Verfahren vor dem Bezirksgericht Freistadt hat gezeigt, mit welchen Methoden hier gearbeitet wird. In einem Inserat in einer Zeitung pries man Michaela M. als Partnersuchende an, wobei insbesondere ihre Liebe zur Landwirtschaft betont wurde. Der interessierte Landwirt rief bei der Partneragentur an und wurde von deren Inhaberin höchstpersönlich besucht, welche ihm wiederum diese Eigenschaften zusicherte. Sie erklärte, dass die beiden sehr gut zusammenpassen würden. Es kam dann zum Abschluss eines 6-monatigen Partnervermittlungsvertrages, wobei der Junggeselle         € 2.500,00 bezahlen musste.

Die Ernüchterung kam jedoch, als er Michaela anrufen wollte. Es meldete sich eine völlig andere Person und stellte sich in weiterer Folge heraus, dass einige Angaben im Inserat nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmten. Der Getäuschte machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und erklärte den Vertragsrücktritt. Von der Partneragentur kam jedoch überhaupt keine Reaktion. Der Klage auf Rückerstattung des Betrages von € 2.500,00 wurde stattgegeben und damit begründet, dass der Rücktritt innerhalb der 14-tägigen Frist gerechtfertigt war und der Konsument zudem durch eine „sehr geschönte Darstellung“ in die Irre geführt worden war.

Auch bei Online-Partnerbörsen kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, die sehr kostspielig sein können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass Sie sich vor Vertragsabschluss die allgemeinen Geschäftsbedingungen genauestens durchlesen. Oft ist vorgesehen, dass sich diese befristeten Verträge automatisch verlängern, wenn nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.

Daher unser Tipp aus der Praxis: Kündigen Sie derartige Verträge rechtzeitig auf, damit vermeiden Sie jedenfalls eine automatische Vertragsverlängerung!

Wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren, können Sie Ärger vermeiden und Geld sparen.

 

 Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger