Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich dann zustande, wenn sich die Parteien über den Kaufpreis und den Kaufgegenstand einigen. Der beauftragte Rechtsanwalt verfasst in weiterer Folge den entsprechenden Vertrag, wobei er verpflichtet ist, die Interessen beider Parteien zu wahren.
Von essentieller Bedeutung ist die Funktion des Anwaltes als Treuhänder. Bei einer Immobilientransaktion übernimmt er die Haftung dafür, dass der Käufer gegen treuhändigen Erlag des Kaufpreises die Immobilie lastenfrei erwirbt. In der Praxis wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkontoüberwiesen und erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn alle Bedingungen für die Freigabe des Kaufpreises erfüllt sind. Bei der Anbahnung des Kaufvertrages werden Sie von Ihrem Rechtsfreund entsprechend beraten und legt er gemeinsam mit Ihnen ein für Sie passendes Konzept fest.
Ein wichtiges Instrument dabei ist die Abwicklung nach dem Statut der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich. Dadurch wird gewährleistet, dass der Kaufpreis tatsächlich nur jenem zukommt, für wen er auch bestimmt ist. Unter anderem übernimmt der Treuhänder die Abdeckung von Bankverbindlichkeiten, damit Pfandrechte gelöscht werden können. Vor Entgegennahme des Kaufpreises muss diese Treuhandschaft der OÖ Rechtsanwaltskammer schriftlich bekanntgegeben werden, wobei eine Eintragung in das Anwaltliche Treuhandbuch erfolgt. Dadurch findet der Geldfluss unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammer statt, es liegt ein Versicherungsschutz vor und wird Ihnen bei Abwicklung des Kaufvertrages größtmögliche Sicherheit gewährleistet. Eine Freigabe des Kaufpreises darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn feststeht, dass Sie als Käufer die Immobilie in Entsprechung der vereinbarten Bedingungen - also vor allem lasten- und bestandfrei - erwerben. Langjährige Berufserfahrung und das hohe juristische Ausbildungsniveau der Rechtsanwälte sind Garanten für eine sichere Abwicklung Ihrer Immobilien-Verträge.
Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen, wir bieten ein maßgeschneidertes Konzept für eine sichere juristische Abwicklung.
Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger