Zu Allerheiligen wird traditionell der Toten gedacht. Beim Besuch der Gräber wird uns bewusst, dass unser Dasein auf Erden nur vorübergehend ist.
Groß sind die Trauer und der Schmerz, wenn ein Angehöriger zu Grabe getragen wird. Ungeachtet dessen kann man bereits zu Lebzeiten vorsorgen, damit neben dem menschlichen Leid nicht auch noch unliebsame Überraschungen materieller Natur auf Sie zukommen. Insbesondere sollte man schon rechtzeitig Überlegungen anstellen, was mit dem Vermögen passieren soll, wenn der Fall der Fälle eintritt. Die Errichtung eines Testamentes hilft den Hinterbliebenen, damit nicht auch noch zusätzliche Belastungen und Streitigkeiten auf Sie zukommen. Wir beraten Sie hier gerne, gehen auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse ein und erstellen mit Ihnen das für Sie maßgeschneiderte Testament oder Vermächtnis.
Von wesentlicher Bedeutung ist auch das Instrument der Vorsorgevollmacht. Sie selbst können bestimmen, welche Vertrauensperson alle wichtigen Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Bewährt hat sich auch die Patientenverfügung, welche Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihr Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung für den Fall, dass Sie Ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Durch eine Patientenverfügung können Sie konkrete medizinische Behandlungen vorausschauend ablehnen. Dieses Rechtsinstrument soll Ihnen insbesondere ein Sterben in Würde sichern.
In der Praxis hat sich auch oft gezeigt, dass rechtzeitige Verfügungen unter Lebenden unliebsame Überraschungen hintanhalten. Ob Sie sich für eine Schenkung/Übergabe unter Lebenden oder eine Schenkung auf den Todesfall entscheiden, hängt von vielen Kriterien ab. Wenn Sie für den Trauerfall vorsorgen wollen, erarbeiten wir mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die für Sie passende Lösung. Individuelle Beratung, gepaart mit Praxiswissen und fachlicher Kompetenz garantieren Ihnen die bestmögliche Lösung für den Fall der Fälle!
Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger