Gute Verträge haben die bestmögliche, rechtliche Durchsetzbarkeit der jeweiligen Vorstellungen der Klienten zum Ziel und stellen eine wesentliche Rolle im Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin dar.
Um die Wünsche der Vertragsparteien im Vorfeld optimal erfassen und sodann in ein entsprechendes Konzept einarbeiten zu können, wird auf die gemeinsame Erarbeitung der Vertragsgrundlagen und den dabei anzusetzenden Sorgfaltsmaßstab besonders Bedacht genommen. Schließlich ist ein Vertrag der Inbegriff der Privatautonomie und damit des selbstbestimmten Handelns.
Bei der Realisierung eines Vertrages erfüllt der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nicht nur die Rolle eines/r „klassischen“ Vertragsverfassers/in, sondern übernimmt das gesamte Vertragsmanagement. Davon umfasst sind planerische und organisatorische Tätigkeiten sowie die Definition des Vertragswillens und die Beantwortung der daraus resultierenden Rechtsfragen. Um allfällige Störfaktoren frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls im Vorfeld zu beseitigen, nehmen wir uns ausreichend Zeit, um mit Ihnen die Ist-Situation sowie die Vorstellungen für die Zukunft - noch vor der eigentlichen Vertragserrichtung - zu erörtern und Ihrem Anliegen dadurch zu einer effizienten Durchsetzung zu verhelfen.
Die umfassende Interessenswahrung ist dabei das oberste Prinzip. Zudem steht der/die Vertragsverfasser/in hinsichtlich der ihm/ihr anvertrauten Details selbstverständlich - wie generell bei der Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin - unter absoluter Verschwiegenheit und ist zur umfassenden Geheimhaltung der ihm/ihr bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet.
Neben allgemeinen Kauf- und Liegenschaftsverträgen stehen wir Ihnen sehr gerne auch bei der Errichtung von Vereinbarungen und Regelungen im familiären und auch landwirtschaftlichen Bereich, bei Schenkungen sowie Übergaben und sonstigen, maßgeblichen Entscheidungen (die vertraglich festgelegt werden sollen) rechtsfreundlich zur Verfügung. Unsere bisher veröffentlichten Rechtstipps können Sie auch auf unserer Homepage www.traunseelaw.at nachlesen.
Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin