In Anbetracht der aktuellen Scheidungszahlen verwundert es nicht, dass der Ehevertrag zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es ist in keinster Weise unromantisch, sich vor (aber auch nach) der Hochzeit Gedanken über die Möglichkeit einer Scheidung und die daraus resultierenden Folgen zu machen.
Der Vorteil eines Ehevertrages liegt nicht nur darin, dass dokumentiert werden kann, wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat („Eröffnungsbilanz“), sondern auch, dass festgelegt werden kann, wie das gemeinsame Vermögen nach der Scheidung aufzuteilen ist.
In der Praxis kommt dabei der Regelung betreffend die Ehewohnung größte Bedeutung zu; insbesondere dann, wenn nur einer der Eheleute im Grundbuch eingetragen ist.
Auch Unterhaltszahlungen können in einem Ehevertrag geregelt werden, sofern sie nicht als sittenwidrig oder den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufend zu qualifizieren sind.
Beim Detailgrad der Formulierungen im Ehevertrag sind den Eheleuten grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, sofern die einzelnen Vereinbarungen keinen Teil besonders benachteiligen oder existenzbedrohend sind; solche Regelungen sind grundsätzlich unwirksam und können auch vor Gericht angefochten werden.
Ob der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll ist oder nicht, sollte idealerweise im Zuge einer anwaltlichen Rechtsberatung – konkret auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt – erörtert werden; dies insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen des Ehegesetzes.
Die Überlegung einer vertraglichen Regelung für den Fall der Trennung kann jedoch nicht nur unter Eheleuten zweckmäßig sein, sondern auch in Lebensgemeinschaften (Partnerschaftsverträge); insbesondere wenn gemeinsame Anschaffungen getätigt oder Verbindlichkeiten eingegangen werden.
Eine vertragliche Vereinbarung in guten Zeiten kann die Trennung in schlechten Zeiten (zumindest vermögensrechtlich) um Einiges vereinfachen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht uns für ein vertrauliches Rechtsgespräch zu kontaktieren.
Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin