Traunseelaw Rechtstipp

Zunächst sollte man sich mit der Lage der Liegenschaft und auch im Nachhinein schwer korrigierbaren Umständen wie Licht, Ausrichtung des Grundstückes, Hanglage, Infrastruktur (Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln), Umgebungslärm und Geruchsbelästigungen sowie den Grundstücksgrenzen auseinandersetzen. Auch eine Vermessung des Grundstückes durch einen Zivilgeometer kann unliebsame Überraschungen nach dem Ankauf vermeiden.

Mag. Daniela Gruber

Bei (gebrauchten) Objekten kommt dem Zustand der Bausubstanz größte Bedeutung zu und kann es bereits bei der Besichtigung von Vorteil sein, einen Fachmann beizuziehen. Neben der Überprüfung von augenscheinlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, der Heizungsanlage sowie der Isolierung und Dachdeckung, sollten bei feuchten Flecken oder Schimmelbildung die Alarmglocken schrillen und derartige Umstände einerseits zur Aufklärung und andererseits zum Ausverhandeln des Kaufpreises an die Verkaufsseite herangetragen werden.

Sofern beabsichtigt ist, Inventar mitzukaufen, ist dieses vollständig in einer gesonderten Aufstellung zu erfassen.

Spätestens wenn die vorstehenden Punkte geklärt sind, sollten Sie sich auch rechtlich bestmöglich absichern und stehen wir Ihnen diesbezüglich mit der sofortigen Beischaffung eines aktuellen Grundbuchsauszuges und bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden (z. B. zur Abklärung allfälliger Genehmigungen) zur Seite; ebenso wie bei der Verfassung und gegebenenfalls Überprüfung eines Kaufanbotes.

In weiterer Folge erstellen wir für Sie unverzüglich den passenden Kaufvertrag und gewährleisten durch unsere Eigenschaft als Treuhänder auch die größtmögliche Absicherung betreffend den Geldfluss. Abschließend veranlassen wir sämtliche, erforderlichen Grundbuchshandlungen für die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes.

Wir freuen uns, Sie mit unserer langjährigen Erfahrung beim Kauf Ihrer Traumimmobilie zu unterstützen. Wir schaffen Rechtssicherheit durch professionelle Beratung und ersparen Ihnen dadurch viel Zeit, Ärger und Geld.

 

Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin