Traunseelaw Rechtstipp

Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor gewaltige Herausforderungen. Primär gilt es, die medizinischen Probleme zu bewältigen, dessen ungeachtet tauchen jedoch auch zahlreiche Rechtsprobleme auf.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

 

Hier die häufigsten Fragen:

 • Was passiert mit Fristen?
In Zivilsachen und auch in Verwaltungsverfahren werden die meisten Fristen bis zum 30. April 2020 unterbrochen. Dies gilt insbesondere auch für Verjährungsfristen sowie die Frist für die Einbringung einer Besitzstörungsklage. Diese Fristen beginnen mit 01. Mai 2020 völlig neu zu laufen. Einige Ausnahmen bestehen bei Fristen in Strafverfahren, es empfiehlt sich eine Prüfung im Einzelfall.

 • Mein Geschäft wurde behördlich geschlossen – muss ich Miete zahlen?
Im bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine Bestimmung, wonach eine Zinsminderung oder sogar eine Zinsbefreiung eintritt, wenn das Bestandobjekt nicht oder nur eingeschränkt benutzbar ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Judikatur das Vorliegen eines solchen Ausnahmetatbestandes aufgrund der Corona-Krise bejaht.
Vorweg ist der Inhalt des Mietvertrages zu prüfen und sollten Zahlungen unter Vorbehalt getätigt werden. Es wird empfohlen, den Vermieter zu kontaktieren, um eine einvernehmliche sinnvolle Lösung zu finden.

 

 • Ich habe ein Geburtstagsbuffet bestellt und die Feier findet nicht statt. Muss ich dafür bezahlen?
Sie haben bereits vor Monaten ein großes Buffet für ihre private Geburtstagsfeier Ende April bestellt. Dies ist jedoch nun untersagt. Sind in dieser Vereinbarung keine Ausstiegs- oder Stornoklauseln enthalten, können Sie sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen

Wann liegt höhere Gewalt vor?
Können Leistungen aufgrund der Quarantänebestimmungen nicht mehr erbracht wer-den, ist zu prüfen, ob höhere Gewalt vorliegt. Vom Obersten Gerichtshof wurde die Infektionskrankheit SARS als höhere Gewalt eingestuft. Es ist demnach anzunehmen, dass auch im Fall des Covid-19 Virus von höherer Gewalt auszugehen sein wird.

Für die rasche Lösung Ihrer Rechtsprobleme stehen wir Ihnen gerne unter der Tele-fonnummer 07612 / 21 266 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger