Es gibt unterschiedlichste Aussagen und Theorien von Medizinern, Virologen, Mathematikern und Wirtschaftsökonomen zum Thema „Corona-Pandemie“. Die tatsächliche Entwicklung lässt sich trotz alledem derzeit nicht verlässlich abschätzen.
Fakt ist jedoch, dass die wirtschaftlichen Einbußen eine beträchtliche Verschuldung der Re-publik Österreich zur Folge haben (werden) und es die Rückzahlung derselben zu regeln gilt. Auch wenn vorerst der Fokus noch auf das Ankurbeln der Wirtschaft gerichtet ist, sollte man sich beizeiten vor möglichen, späteren Zugriffen des Staates auf das eigene Vermögen schützen. Es wurde bekanntlich bereits wenige Wochen nach dem sog. „Shutdown“ der erste Ruf nach „Vermögenssteuern“ laut.
Angst ist generell ein schlechter Berater und gilt es vielmehr sich mit einer gewissen Übersicht und professionellen Anleitung mit den Möglichkeiten der optimalen Vermögensverwaltung und -übertragung auseinanderzusetzen. Vorkehrungen durch vertragliche Konstellationen wie Schenkungen oder Übergaben können im Einzelfall dabei ebenso zweckmäßig sein, wie diverse Zukunftsvorsorgen (Testament, Vorsorgevollmachten).
Darüber hinaus empfiehlt es sich die bereits vorliegenden Einschränkungen aufgrund der gesetzlichen „COVID-19“-Bestimmungen laufend auf deren Rechtsmäßigkeit – abgestellt auf Ihre ganz persönlichen Berührungspunkte – zu überprüfen. Vorschnelle Schritte (wie eigenmächtige Mietreduktionen oder Zahlungseinstellungen) sollten ebenso vermieden werden, wie die unreflektierte Duldung möglicher Ungleichbehandlungen.
Wir sind betreffend die aktuellen Entwicklungen rechtlich immer am neuesten Stand und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zur gemeinsamen Erarbeitung bestmöglicher Vertragskonzepte zur Absicherung Ihrer Zukunft.
Persönliche Termine werden (unter Einhaltung der derzeit üblichen Sicherheitsvorkehrungen) in unseren Kanzleiräumlichkeiten auch in dieser schwierigen Zeit wie gewohnt abgehalten
Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin