Corona prägte im Jahr 2020 nicht nur die mediale Berichterstattung sondern auch die aktuelle Gesetzgebung. Doch auch abseits dieser Thematik gibt es wesentliche gesetzliche Neuerungen für das Jahr 2021:
Der Führerschein wird digital: Ab dem Frühjahr soll es möglich sein, sowohl den Führer-schein als auch den Zulassungsschein am Smartphone mitzuführen.
Strengere Strafen für Raser: Der Strafrahmen für „Rasereidelikte“ soll auf € 5.000,00 ausgedehnt werden, ebenso kann ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, mit welchem zu schnell gefahren wurde. Die Grenzwerte für den Führerscheinentzug sollen gesenkt, die Dauer des Mindestentzuges erhöht werden. In Deutschland werden illegale Straßenrennen bereits streng bestraft, dies soll auch in Österreich eingeführt werden.
Erhöhung der Normverbrauchsabgabe: Seit 1. Jänner kommt bei Neufahrzeugen eine andere Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe zur Anwendung, wodurch sich diese empfindlich erhöht. Ab 1. Juli 2021 kommt es zu weiteren Verschärfungen und wird der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe von 32 auf 50 % angehoben.
Änderungen für Arbeitnehmer: Die Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten werden ab 1. Juli 2021 angeglichen. Des Weiteren sind Arbeitnehmer nunmehr bereits mit dem 16. Lebensjahr bei der Betriebsratswahl stimmberechtigt, bisher musste man das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Neue Regelungen für Drohnen: Diese werden zukünftig in drei Kategorien unterteilt. Für Drohnenbetreiber gilt eine Registrierungspflicht. Sie erhalten eine Betreibernummer, welche auf dem Fluggerät vermerkt werden muss. Nach Absolvierung eines entsprechenden Onli-ne-Tests kann man den sogenannten
„Drohnenführerschein“ erwerben.
Pflege: Die Pflegelehre soll ab Herbst 2021 kommen, wobei die Aufgaben der Berufsschulen von bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen übernommen werden. Vorgesehen ist auch, dass Arbeitslose verstärkt in Pflegeberufen eingesetzt und entsprechend umgeschult werden.
Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger