Traunseelaw Rechtstipp

Derzeit herrscht Hochsommer, wobei sich durch die brütende Hitze fast täglich Gewitter mit Donner und Blitz bilden. Passend zur Jahreszeit wurde vor kurzem eine oberstgerichtliche Entscheidung veröffentlicht, welche sich mit der Beschädigung eines PKWs durch Blitzschlag auseinandersetzte.

Mag. Dr. Christoph MIZELLI

Ein heftiger Blitz schlug in einen Verteilerkasten ein, welcher sich in unmittelbarer Nähe eines PKWs befand. Dadurch kam es zu einem hohen Potentialunterschied, wodurch Steuergeräte, die Lichtmaschine, die Batterie und diverse Sensoren beschädigt wurden. Das Fahrzeug war nicht an einen externen Stromkreis angeschlossen, kausal für die Beschädigung war der elektronische Stromfluss.

Der Fahrzeughalter hat den Rückersatz der Reparaturkosten in Höhe von ca. EUR 14.000,00 von seiner Kaskoversicherung gefordert. Diese hat jedoch abgelehnt und sich auf die allgemeinen Bedingungen berufen, wonach Versicherungsschutz nur gegeben ist, wenn die Beschädigung durch eine unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag geschieht. Vom Erstgericht wurde die Klage abgewiesen, wobei man der Argumentation des Versicherers folgte. Gegen dieses Urteil berief der PKW-Eigentümer und gab das zuständige Landesgericht dem Klagebegehren statt.

Das Versicherungsinstitut erhob dann eine Revision an den Obersten Gerichtshof. Dort wurde die Rechtsansicht des Landesgerichtes bestätigt, wonach die versicherte Sache sofort im Zeitpunkt der Einwirkung der Naturgewalt und nicht über einen Umweg beschädigt wurde. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass es im Zeitpunkt des Entstehens des Spannungskegels zu einem unmittelbaren Übergang des Blitzes auf die versicherte Sache kam.

Lehnt Ihre Versicherung die Übernahme eines PKW-Schadens ab, lohnt sich jedenfalls der Gang zum Anwalt. Langjährige Prozesserfahrung und Kenntnis der herrschenden Judikatur sind Garanten für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

 

 Mag. Dr. Christoph MIZELLI
Rechtsanwalt und Strafverteidiger