Ebenseer klagte nach Covid-Impfung seinen Hausarzt.
EBENSEE/SALZBURG
Insgesamt 19.798 Euro muss ein 40-jähriger Ebenseer bis heute einem Hausarzt aus einer Gemeinde am Wolfgangsee und der Republik Österreich überweisen. So viel kostete der Prozess am Landesgericht Salzburg, den der Ausdauersportler durch eine Klage initiiert und verloren hatte. Sowohl der Arzt als auch die Republik sollten ihm laut Klagebegehren nicht nur einen Betrag von 60.000 Euro bezahlen, sondern auch für alle Spät- und Dauerfolgen aus einer verabreichten Covid-Impfung haften.
Begonnen hatte alles vor knapp zwei Jahren: Ende Mai 2021 ließ sich der Ebenseer in der Ordination des Arztes am Ufer des Wolfgangsees zum ersten Mal gegen das Coronavirus impfen. Er habe sich wegen eines „indirekten Impfzwangs dazu verleiten lassen", wie er vor Gericht angab. Ende Juni folgte der zweite Stich. Zehn Tage nach der zweiten Teilimpfung bestritt der Sportler den Bergmarathon rund um den Traunsee. Eine Strecke, die nicht nur 63 Kilometer lang ist, sondern auch mit 4500 Höhenmetern aufwartet. Zu körperlichen Problemen kam es während der Veranstaltung nicht.
Hinweise „bewusst unterlassen"
Erst als er rund zwei Wochen späterbei einer weiteren LaufveranStallung in der Steiermark teilnahm, habe der 40-Jährige seine gewohnte Leistung nicht mehr abrufen können. In der Folge sei eine Myokarditis, also eine Herzmuskelentzündung diagnostiziert worden.
Den Auslöser sah der Ebenseer bei der Covid-Impfung, die Schuld bei seinem Hausarzt und der Republik. Der Arzt habe ihm weder beim ersten noch beim zweiten Termin von einer Teilnahme bei der Extremsport-Veranstaltung abgeraten und es zudem unterlassen, ihn über schädliche Nebenwirkungen der Impfung aufzuklären. Die Republik Österreich habe die Covid-Impfung „nachdrücklich beworben" , der bei Werbungen immer wiederkehrende Satz „Zu allfälligen schädlichen Nebenwirkungen informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker" sei aber offenbar „bewusst unterlassen" worden. Das „totale Versagen" der Impfung sei ein Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz.
Der Hausarzt, vertreten durch die Gmundner Rechtsanwälte Mag. Daniela Gruber und Mag. Dr. Christoph Mizelli, gab an, er habe von einer Teilnahme an einem Bergmarathon nichts gewusst, auch nicht, dass der 40-Jährige Ausdauersportler sei. Der Ebenseer habe zudem den Aufklärungsbogen gelesen, unterschrieben und angegeben, dass er sich über mögliche Nebenwirkungen informiert habe. Konkrete Hinweise, wonach eine Herzmuskelentzündung in seltenen Fällen im Zusammenhang mit der Covid-Impfung stehen könne, habe es erst Mitte Juli gegeben. Das Landesgericht stellte fest, dass der Impfstoff bedingt zugelassen war und mittlerweile regulär zugelassen ist. Irreführende Bezeichnungen oder Aufmachungen habe es seitens der Republik nicht gegeben.