Wenn sich Beziehungen anders entwickeln, als man es sich (vor Jahren) vorgestellt hat, tauchen häufig Fragen zur Trennungssituation, den daraus resultierenden Bedürfnissen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Unsere Stärke ist es, über den juristischen Tellerrand hinauszublicken und Sie rechtzeitig über sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. In Österreich stellt die „einvernehmliche“ Scheidung nach wie vor die häufigste Variante der Beendigung einer ehelichen Gemein-schaft dar und ermöglicht es, gemeinsam eine vertragliche Lösung für die wesentlichen Scheidungsfolgen zu erarbeiten. Hierdurch rückt das Verschulden der „Gegenseite“ (im Unterschied zur „streitigen“ Scheidung) in den Hintergrund. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt der Scheidung mind. 6 Monate aufgehoben ist, kann eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden. Eine häusliche Trennung (Auszug aus der Ehewohnung) ist nicht Voraussetzung; auch eine räumliche Trennung in der Ehewohnung ist ausreichend. Wir warnen vor einem voreiligen Wohnungsauszug (ohne schriftliche Zustimmung des jeweils anderen), da dies eine schwere Eheverfehlung darstellen kann.
Der große Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung liegt darin, sich im Idealfall ein langwieriges, emotional belastendes Verfahren zu ersparen und aktiv an der Erarbeitung eines Scheidungskonzeptes mitzuwirken. Im Falle einer streitigen Scheidung geht es vorrangig um das wechselseitige Verschulden und wird diesbezüglich die Entscheidung an das Gericht ausgelagert.
Bei einem vertraulichen Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre persönliche Lebenssituation im Detail ein und erarbeiten mit Ihnen einen Vergleich der unterschiedlichen Scheidungsvarianten.
Bei komplexeren Sachverhalten raten wir eindringlich davon ab, einen Scheidungsantrag im Internet herunterzuladen und ohne juristischen Beistand bei Gericht zu überreichen. Eine entsprechende Begleitung durch Experten verschafft Klarheit, Rechtssicherheit und Absicherung.
Ihre Anliegen werden selbstverständlich vertrauensvoll behandelt und stellt die allumfassende Verschwiegenheit ein maßgebliches Qualitätsmerkmal unserer Beratung dar.
Mag. Daniela GRUBER
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin