STVO-NOVELLE: MEHR RECHTE FÜR RADFAHRER!
Wundern Sie sich nicht, wenn Radfahrer im Kreuzungsbereich bei roter Ampel nach rechts abbiegen oder auch geradeaus fahren. Dies ist seit Inkrafttreten der Novelle mit 01.10.2022 bei Anbringung entsprechender Verkehrszeichen und vorherigem Anhalten im Kreuzungsbereich zulässig.