NEUE REGELUNGEN ZUM PRIVATKONKURS SIND SEIT 01.11.2017 IN KRAFT
Der Sinn eines Privatkonkurses ist, einer insolventen (und sohin zahlungsunfähigen) Person die Möglichkeit einzuräumen, der ständig drohenden Neuverschuldung durch laufende Verbindlichkeiten und Gerichts-/Exekutionskosten zu entkommen und nach einem gewissen Zeitraum - idealerweise nach Erfüllung eines Zahlungsplanes bzw. nach dem positiven Abschluss eines Abschöpfungsverfahrens - schuldenfrei zu werden.